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Therapiekosten

für gesetzliche Versicherte und bei Privat,-Beihilfe und Zusatzversicherten :


Eine Behandlungssitzung ca. 1 Stunde beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst.


Die Therapiekosten belaufen sich bei gesetzlich Versicherten auf :

Säuglinge und Kinder 50€

Jugendliche und Erwachsene 70€

Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell Privatleistungen.

Eine steigende Anzahl von Krankenkassen beteiligt sich jedoch in zwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten.

Weitere Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.



Therapiekosten bei Privat,-Beihilfe und Zusatzversicherten :


Eine Behandlungssitzung ca. 1 Stunde beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst.

Darüber hinaus übernehmen private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen  die Behandlungskosten für die Heilpraktikerbehandlung, worunter die Osteopathie fällt, in Höhe der vereinbarten Konditionen.


Die Abrechnungen dazu erfolgen nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis.



Häufigkeit und Dauer der Therapie


Die Behandlungshäufigkeit variiert und ist individuell unterschiedlich. Chronische Beschwerden werden in größeren Intervallen behandelt. Akute Beschwerden werden frequenter  behandelt.Zwischen den Behandlungssitzungen liegen zwei bis acht Wochen, damit sich der Körper auf die Veränderung durch die Behandlung einstellen kann.